Auch als Anwalt interessiere ich mich durchaus nicht nur für Rechtliches. Daher habe ich auf dieser Seite vielleicht auch für Sie interessante Themen und Entwicklungen nicht nur aus dem "Reich des Rechts" zusammengestellt:
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Kommunikation bedeutet Verständigung. Wir Menschen kommunizieren unser Leben lang, auf vielfältige Art und Weise. Wir verständigen uns von Angesicht zu Angesicht oder über Entfernungen und Grenzen hinweg … Doch verstehen wir uns auch immer?
Die zwischenmenschliche Verständigung ist ein komplexes und spannendes Zusammenspiel von Lauten und Sprache, Mimik und Gestik. Missverständnisse scheinen vorprogrammiert. Unterschiede verschiedenster Art bedingen zudem unterschiedliche Ansichten und Meinungen … Und doch können wir uns verständigen und verstehen!
Während der vergangenen Monate habe ich das Skript meines Buches überarbeitet und um rund 40 weitere Seiten ergänzt. Dies fand ich Anlass genug, nun eine erweiterte 2. Ausgabe zuveröffentlichen, die wieder im BoD-Buchshop sowie über den Buchhandel erhältlich ist.
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„Es gibt 40 Arten von Wahnsinn, aber
nur eine Art von gesundem Menschenverstand.“
besagt eine alte afrikanische Weisheit. Das erklärt doch so einiges, oder was meinen Sie? Möge der gesunde Menschenverstand möglichst vielen Menschen erhalten bleiben sowie von diesen auch genutzt werden! … Und falls Sie sich jetzt fragen, was unter Wahnsinn eigentlich zu verstehen ist, können Sie sich zum Beispiel an die Definition von Albert Einstein halten:
„Die Definition von Wahnsinn ist,
immer wieder das gleiche zu tun
und andere Ergebnisse zu erwarten.“
„Kluge“ Menschen – mit gesundem Menschenverstand – gab es wohl immer schon. Nur leider eben auch „unkluge“, die weder den klugen Artgenossen geglaubt haben noch deren Ratschlägen gefolgt sind …
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Die Corona-Pandemie verlangte von allen Bürgern Zugeständnisse und von der Politik Lösungen. Die Medien berichteten über die vielschichtigen Ansichten von Politikern, Wissenschaftlern, Querdenkern, Leerdenkern, Nichtdenkern und Demonstranten. Allen sollte es darum gehen, die Verbreitung des Virus zu verhindern, um Gesundheit und Leben der Bürger zu schützen. Denn jeder Bürger „hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 GG).
Meiner Wahrnehmung nach ist die Verwendung des Wortes „Querdenker“ insbesondere für Leugner der Corona-Pandemie allerdings irreführend. Denn diese Leugner scheinen sich nicht mit den Möglichkeiten zu beschäftigen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und Erkrankungen zu behandeln. Corona-Leugner streben offenbar eher danach, die durch das Virus bedingten Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung zu bekämpfen, ohne die Folgen zu bedenken.
Querdenker hingegen können viel zur Lösung von Problemen beitragen. Denn Querdenken ist ein wesentliches Instrument, um Probleme und Konflikte zu lösen – zum Beispiel in Mediationsverfahren und im Zusammenhang mit systematischer Problemlösung.
Der Begriff „querdenken“ ist meiner Kenntnis nach auch schon vor rund 50 Jahren aufgekommen. Er bezeichnet Denkweisen, die von sonst üblichen und eingeübten Mustern abweichen und auch Überlegungen zulassen, die – jedenfalls zunächst – abwegig und/oder realitätsfremd erscheinen.
Um ein Problem zu lösen, ist es zunächst wesentlich, das eigentliche Problem wahrzunehmen und von den Symptomen zu unterscheiden. Wenn Sie nämlich nur die Auswirkungen behandeln, bleibt das Problem selbst bestehen und wird weiterhin „Schmerzen“ verursachen.
Von dem Problem ausgehend sind die möglichen Ursachen und die denkbaren Lösungen zu bedenken und zu bewerten, welche Maßnahmen geeignet sind, das Problem zu lösen. Mit einem systematischen und lösungsorientierten Vorgehen versetzt man sich dabei in die Lage, selbst komplexere Probleme „in den Griff“ zu bekommen. Denn grundsätzlich dürfte es für jedes Problem eine Lösung geben! Allerdings:
„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen,
durch die sie entstanden sind.“
soll Albert Einstein gesagt haben. Und von Francis Picabia ist die Feststellung überliefert: „Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann“.
In diesem Sinne kommt dem Punkt eine wesentliche Bedeutung für die Lösung von Problemen zu, zunächst nach denkbaren Lösungen zu suchen, ohne dabei Rücksicht auf deren Durchführbarkeit zu nehmen. Und hier ist nun kein strukturiertes Denken gefragt, im Gegenteil: denken Sie quer und um die Ecke, wechseln Sie die Perspektive, berücksichtigen Sie subjektive Ansichten und auch nicht real erscheinende Ansätze … lassen Sie der Kreativität und Phantasie freien Lauf.
Die Differenzierung erfolgt erst im nächsten Schritt, wenn Sie die denkbaren Lösungen bewerten und die gefundenen Maßnahmen auf ihre jeweilige Umsetzbarkeit prüfen. Und dies wird umso besser gelingen, je sachlicher Sie differenzieren und je weniger Sie auf persönliche Befindlichkeiten und/oder (parteipolitische oder sonstige) Ideologien Rücksicht nehmen.
Je systematischer und sachlicher Sie vorgehen und argumentieren, umso überzeugender werden Ihre Vorschläge für andere Menschen sein. Denn derart gefundene, konsequente und logisch nachvollziehbare Lösungen werden dann eher auf Akzeptanz bei den Betroffenen stoßen, als willkürlich erscheinende Entscheidungen.
So würde ein Querdenker, zum Beispiel, eine „Corona-Party“ vielleicht nicht einfach auflösen, die Feiernden nach Hause schicken und ihnen ein Bußgeld auferlegen. Er würde auch bedenken, ob es nicht sinnvoller und möglich sei, die Feiernden zunächst in Quarantäne zu nehmen und zu testen, um Infektionen auszuschließen. Leerstehende Hotels gibt es dafür genug, zur „Strafe“ könnten die Feiernden den Übernachtungspreis zahlen, der Hotelier wäre auf entsprechend geringere staatliche Hilfen angewiesen … und die Verhältnismäßigkeit scheint auch gewahrt: eine kurzzeitige Freiheitsbeschränkung der (widerrechtlich) Feiernden zugunsten der Gesundheit und dem Leben anderer Menschen.
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Das Thema einer kürzlich ausgestrahlten Sendung von Maybrit Illner im ZDF lautete „Fordern, drohen, feilschen – Last Christmas für die GoKo?“. Ich hatte ihr vorgeschlagen, einmal über das Thema
„Fordern, drohen, feilschen – wie wir mit dieser Haltung
gewalttätigen Bürgerprotesten und Revolten näher kommen!“
zu diskutieren.
Vielleicht wäre das auch ein Thema für andere Sendungen?
Einige einzuladende Gäste könnte ich gern vorschlagen. Gäste, die nicht schon gefühlt in allen Talksendungen befragt worden und deren Ansichten ohnehin bekannt sind. Denn wie soll seinerzeit Albert Einstein gesagt haben:
„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen,
durch die sie entstanden sind.“
Täglich begegnen uns Meldungen, wonach Rassismus, Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt in der Gesellschaft zunehmen. Aus verbaler Gewalt wird körperliche. Aufgestaute Aggressionen münden in Streitereien und Gewalttätigkeiten.
Die Ursachen sind zweifellos vielfältig: zum Beispiel Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Armut, empfundene Ungerechtigkeiten, schwindendes Vertrauen der Bürger in die Politiker, ungehörte und unberücksichtigte Bedürfnisse … und hinzu kommt ein erst jüngst mehr in den Fokus gerückter Aspekt: die Gewalt in der Sprache – deren sogenannte „Verrohung“.
Als Verhaltenstrainer beobachte ich immer wieder, daß die Aufdeckung möglicher Ursachen regelmäßig das Vorhalten von Fehlern, mithin eine Kritik gegenüber den beteiligten Personen beinhaltet. Kritik birgt jedoch grundsätzlich die Gefahr, daß sie Ablehnung und Widerstand provoziert. Denn Kritik greift an und wer sich angegriffen fühlt, will sich – seinen angeborenen Instinkten folgend – verteidigen oder flüchten … und ist dann auch nicht mehr offen für sachliche Argumente. – Die Gewaltfreie Kommunikation versucht daher, ohne jegliche Form von Druck oder Zwang, Über- oder Unterordnung, Demütigung, Bevormundung oder Kritik auszukommen.
Ich versuche dementsprechend, einen anderen Weg zu gehen. Ich möchte die Menschen dazu bewegen, über ihre Einstellungen nachzudenken und ihr Verhalten zu ändern. Damit sie eine offene und tolerante Haltung zugunsten eines friedlichen Miteinanders erlangen.
Aufgrund meiner Teilnahme an einer Ausbildung zum Verhaltenstrainer und Mediator hatte ich mich insbesondere mit den Themen Verhalten und Gewaltfreie Kommunikation, Wahrnehmung und Empathie beschäftigt. Meinem daraus entstandenen Buch „Gelassenheit bringt Sie weiter ...“ habe ich die Thesen zugrunde gelegt,
daß jeder Mensch immer das tut, womit er meint, sein Wohlbefinden zu verbessern (vermutlich selbst dann, wenn dies strafbar ist, was natürlich nicht gebilligt werden kann), und
daß jeder für sein Handeln seine aus seiner Sicht guten Gründe hat (auch wenn dies für andere Menschen nicht immer unmittelbar und offensichtlich erkennbar ist).
Wobei ich diese Annahme keinesfalls mit Egoismus verwechselt sehen möchte. Sie soll vielmehr dazu dienen, das Handeln der Menschen als gleichberechtigt zu verstehen, es nachzuvollziehen und damit gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Toleranz zu erreichen. Wobei die eigene Freiheit immer dort aufhört, wo die Freiheit anderer anfängt!
Wer von dieser Annahme ausgeht und zudem gewaltfrei kommuniziert, wird seinen Mitmenschen „quasi automatisch“ verständnisvoll und wertschätzend begegnen. Es gibt wohl auch kaum eine Möglichkeit, zwischen zwei Menschen mit weniger Aufwand mehr Bindung zu erzielen, als mit Wertschätzung.
Und ich denke, daß eine Bewußtseinsänderung hin zu mehr Gelassenheit, Offenheit und gegenseitiger Toleranz alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens betrifft und bereichert:
sowohl das private oder berufliche Umfeld, wie auch den Umgang in Politik oder Wirtschaft, und dies zudem
völlig unabhängig davon, von welcher Herkunft die Menschen sind, welche Hautfarbe und Nationalität sie haben, welche politischen, kulturellen, religiösen oder sonstige Ansichten sie vertreten ...
Denn – aus Analysen oder sonstigen Untersuchungen gewonnene – Erkenntnisse allein bewirken doch regelmäßig noch nichts. Erst, wenn die Menschen aufgrund ihrer Erkenntnisse und Erfahrungen andere Ansichten und Einstellungen/Haltungen einnehmen, werden sie ihr Verhalten wirklich und nachhaltig ändern. Ganz im Sinne des Talmuds
„Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf Deine Worte, denn sie werden zur Tat ...“
Es hat sich leider noch nicht wirklich herum gesprochen: Untersuchungen zufolge besteht offenbar ein erheblicher Zusammenhang zwischen der Verwendung „gewalttätiger“ Worte und der Häufigkeit von gewalttätigen Vorfällen. So soll es in Gesellschaften, in denen sich die Menschen wertschätzend und mit Begriffen menschlicher Bedürfnisse (im Sinne der Gewaltfreien Kommunikation) äußern, deutlich weniger Gewalt geben … Achten Sie zum Beispiel beim Lesen Ihrer Zeitung einmal darauf, wie oft gekämpft und angegriffen wird – man kann sich zum Beispiel auch für etwas einsetzen oder gegen etwas vorgehen, statt für (oder gar gegen) etwas zu kämpfen. Viele täglich genutzte Formulierungen lassen sich durch weniger gewalttätig klingende ersetzen.
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Fühlen Sie sich oft gestresst oder genervt? Von der täglichen Hektik ergriffen und mitgenommen? Wünschen Sie sich zuweilen mehr Gelassenheit und innere Ruhe? Dann blättern Sie doch vielleicht in meinem Buch:
BoD: ISBN 9 783749 435333
Bleiben Sie cool. Denn nicht alles verdient eine Reaktion! Und wenn Sie handeln, handeln Sie souverän. Das ist einfacher, als Sie vielleicht denken. Denn Sie können relativ leicht
Nehmen Sie Ihr Glück in die eigene Hand. Denn es gibt nur einen einzigen Tag, an dem Sie ganz sicher Einfluss auf Ihre Zukunft nehmen können: dieser Tag ist heute!
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Die Medien halten und tagtäglich Konflikte aus aller Herren Länder vor Augen. Kaum irgendwo scheinen sich die Menschen noch wohl gesonnen zu sein. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme sind offenbar „Mangelware“.
Dabei wird doch ein jeder – naturbedingt – sein Handeln nach seinem Wohlbefinden ausrichten, das aus seiner Sicht Notwendige tun, um sein Befinden zu verbessern. Und das ist durchaus auch das „gute Recht“ des Einzelnen. Denn so haben uns die Verfasser in den Artikel zwei unseres Grundgesetzes geschrieben:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“.
Allerdings nur, „soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Alle weiteren Gesetze, oder jedenfalls fast alle, konkretisieren im Grunde dieses Grundrecht in der einen oder anderen Form.
Anders formuliert kann also jeder das tun und lassen, was ihm beliebt, solange er mit seinem Verhalten keine anderen Menschen stört und deren Wohlbefinden beeinträchtigt. Behandeln Sie andere Menschen immer so, wie auch Sie behandelt werden möchten. Denn die eigene Freiheit hört eben dort auf, wo die Freiheit anderer beginnt!
Was Du nicht willst, das man Dir tut,
das füg` auch keinem andern zu.
Entscheidend ist, anderen keinen Nachteil zuzufügen. Wobei beachtenswert ist, daß das Grundrecht in Artikel zwei als Menschenrecht formuliert ist, also allen Menschen zugute kommt – im Gegensatz zu anderen Grundrechten, auf die sich nur deutsche Staatsangehörige berufen können.
Ungelöste Konflikte werden dann „klassisch“ vor den Gerichten ausgetragen. Es wird durch das Urteil „Recht“ gesprochen, um den Streit zu beenden. Doch wie „gerecht“ sind diese Urteile?
bedeutet für uns im allgemeinen, Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich, wobei die betreffenden (sachlichen) Unterschiede gleichermaßen Berücksichtigung finden sollen, um einerseits eine Willkür auszuschließen und andererseits insoweit trotzdem doch wieder eine Gleichbehandlung zu erreichen. Gerechtigkeit erfordert damit allerdings, die Wertmaßstäbe zu definieren. Und Bewertungen stellen grundsätzlich subjektive Ansichten (Urteile) dar.
Die „gerechte Teilung“ führt zudem durchaus nicht immer auch zu einer gleichermaßenen Zufriedenheit. Eine „gerechte“, weil gleiche Behandlung erfüllt nämlich nicht zwangsläufig die Bedürfnisse der Beteiligten:
Zwei Kinder können lange streiten, wer die einzig vorhandene Orange nehmen darf. Diese mittig zu teilen, mag zwar gerecht erscheinen, muß allerdings nicht die beste Lösung sein, um den beiderseitigen Anliegen und Bedürfnissen wirklich gerecht zu werden.
Wenn nämlich beide Kinder erfahren, daß das eine Kind nur den Saft zum Trinken haben möchte und das andere nur die Schale zum Reiben für einen Kuchenteig benötigt, ist ein Streit völlig unnötig.
Oder betrachten wir als weiteres Beispiel zwei Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit verrichten. Nach dem von den Gewerkschaften geforderten Grundsatz (der Leistungsgerechtigkeit) erhalten sie für ihre gleiche Arbeit auch beide den gleichen Lohn, von dem beide zunächst einmal auch die gleichen Steuern zahlen müssen. Das mag soweit „gerecht“ sein. Doch nun bedenken wir weiter (zur sozialen Gerechtigkeit):
Der eine Arbeitnehmer lebt allein. Er muß von seinem Verdienst nur seine kleinere Wohnung und den Lebensunterhalt (Lebensmittel, Bekleidung, …) für sich selbst bezahlen. Er geht am Wochenende aus (ins Kino, Theater, Restaurant …) und hat am Ende jedes Monats doch immer noch einen Betrag übrig, den er sparen kann (z. B. für seinen nächsten Urlaub, ein neues Auto oder eine zusätzliche Altersvorsorge).
Der andere Arbeitnehmer dagegen hat eine Familie, eine Frau und Kinder (spätere Rentenbeitragszahler). Er muß für seine Familie eine viel größere und damit teurere Wohnung finanzieren und sein doch gleich hohes Einkommen muß zudem für den Lebensunterhalt von mehreren Personen reichen. Am Ende jedes Monats hat er sein Einkommen ausgegeben.
Meinen Sie, daß sich diese Arbeitnehmer beide gerecht behandelt fühlen? Werden sie beide gleichermaßen glücklich und zufrieden sein? Und wie sieht es mit ihrer Wertschätzung aus?
Werden sich die beiden Arbeitnehmer unseres Beispiels gerecht(er) behandelt fühlen, wenn ihre jeweiligen Bedürfnisse gleichermaßen erfüllt werden? Davon ausgehend, daß alle Bedürfnisse gleichwertig sind … kann (muß) hier nicht das Steuerrecht für einen sozial betrachtet „gerechten“ Ausgleich sorgen (einen denkbaren Lösungsansatz hatte ich in meinem Buch „Und Sie? Wie denken Sie darüber ...“ bereits vorgeschlagen)?
Und wie gerecht und gleichbehandelt werden sich die Kinder des zweiten Arbeitnehmers fühlen, wenn sie nach ihrem Schulabschluß studieren wollen und sich das Geld für das Studium nebenbei selbst verdienen müssen …
gegenüber anderen Studenten, deren Eltern ein höheres Einkommen haben und ihren Kindern das Studium bezahlen können, die sich dafür ganz ihrem Studium widmen können?
gegenüber Auszubildenden, die keine den Studiengebühren vergleichbaren Schulgebühren für ihre Berufsschule zahlen müssen, dafür aber sogar noch eine Ausbildungsvergütung erhalten?
Gerecht ist eben nicht immer gleich gerecht, die Chancengleichheit nicht immer gleich und das alte Sprichwort bestätigt sich immer mal wieder, wonach manche eben gleicher sind.
Gleichwohl wird die Gerechtigkeit als Grundnorm menschlichen Zusammenlebens verstanden und liegt unserer Gesetzgebung und Rechtsprechung zugrunde. So bestimmt Artikel 3 des Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und niemand darf benachteiligt werden. Dennoch werden Konflikte vor den Gerichten nicht unbedingt dahingehend gelöst, den Streit unter den Parteien auch wirklich zu beenden.
Juristen unterliegen zudem einem Anspruchsdenken: wer hat was zu vertreten/zu verschulden und wer kann infolge dessen wem gegenüber was fordern. Ein Gerichtsurteil beendet zwar das Verfahren, hinterläßt jedoch Gewinner und Verlierer. Das ist allenfalls sachdienlich, wenn es darum geht, wer wem einen entstandenen Schaden ersetzen muß.
Auch ein Vergleich ist wohl nur die zweitbeste Lösung. Ein gegenseitiges Nachgeben „um des Friedens Willen“ verbessert die Situation der Beteiligten nicht wirklich, weil die beiderseitigen Bedürfnisse nicht befriedigt werden. Der eingegangene Kompromiss bedeutet nämlich, daß im Grunde beide Parteien (mehr oder weniger) nachgegeben und etwas aufgegeben haben. Es gibt keinen Verlierer und keinen Gewinner. Denn keine Partei hat ihr Ziel erreicht. Niemand ist wirklich glücklich und zufrieden – das jeweilige Wohlbefinden bleibt allseits und nachhaltig gestört.
Besser erscheint daher die Beilegung eines Konflikts im Wege der Mediation. Sie bietet den Beteiligten die Möglichkeit, unter Verzicht auf Schuldzuweisungen und mit Blick auf die Zukunft gemeinsam für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu finden und damit den Konflikt zeitnah zu beenden. Denn eine Vereinbarung ist (wie jedes Geschäft) nur dann wirklich eine gute Vereinbarung, wenn alle Beteiligten daraus für sich persönlich ihren Vorteil ziehen – egal, welcher Art der Vorteil jeweils ist. Alle Parteien haben das Gefühl, gewonnen zu haben, ihre Bedürfnisse erfüllt zu bekommen.
„Vielen Dank auch, daß Sie mir für das Gemälde
soviel bezahlt haben … doch ehrlich gesagt:
ich hätte Ihnen das Bild auch für die Hälfte verkauft.“
„Ach, das ist schon in Ordnung.
Ich hätte Ihnen nämlich auch das Doppelte gegeben.“
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Entwickelt sich Deutschland zu einem Pulverfaß, das irgendwann explodiert?
Die täglichen Meldungen in den Medien aus Politik und Gesellschaft einerseits und die zahlreichen Leserbriefe andererseits lassen das befürchten. Zu weit, so scheint es, liegen politische und wirtschaftliche Entwicklung auf der einen Seite und die Gefühle, Sorgen und (unerfüllten) Bedürfnisse der Bürger auf der anderen Seite auseinander.
... Automobilhersteller verkaufen Fahrzeuge mit "Schummelsoftware", doch die sich betrogen fühlenden AUtofahrer sollen den Schaden selbst bezahlen.
... Die Bundeskanzlerin verspricht die Schließung der Kohlekraftwerke. Dennoch widerspricht sie offenbar in keiner Weise der Abholzung eines ganzen Waldes zugunsten des Kohleabbaus.
... Umweltpolitische Aktivitäten gleichen planloser Hektik.
... Wir schreiben den Tierschutz groß und gewähren ihm Verfassungsrang, bitten Hundehalter mit ihren Tieren zum Wesenstest und töten doch Küken nur wegen ihres Geschlechts und kastrieren Ferkel ohne jede Betäubung, die wir uns selbst bei (fast) jeder Zahnbehandlung gönnen.
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Albert Einstein soll gesagt haben, daß man Probleme nie mit derselben Denkweise lösen könne, durch die sie entstanden sind. Zur Lösung der gegenwärtigen gesellschaftlichen Aufgaben wird daher wohl ein Umdenken aller Verantwotlichen nötig sein. Systematisch sollten die möglichen Ursachen erfasst und sodann die jeweils denkbaren Lösungen zusammen getragen werden - ohne in planlose Hektik zu verfallen. Erst dann kann entschieden werden, welche Lösungen die effektivsten und am schnellsten umzusetzenden sind.
So wären zum Beispiel vermutlich auch die aktuellen Herausforderungen um die Stichworte Organspende und Dieselfahrverbot zu meistern:
Dieselfahrverbote sollen die Atemluft verbessern. Der Schadstoffausstoß soll verringert werden. Folglich kommen doch alle Maßnahmen in Betracht, die Fahrten vermeiden, verkürzen oder jedenfalls den Verbrauch der Motoren verringern. Denn weniger Verbrauch führt zu weniger Abgasen:
Haben Sie noch mehr Vorschläge?
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Soziale Netzwerke sind „in“. Wer nicht „surft“ und „chattet“ ist „out“. Weshalb eigentlich?
Sind soziale Netzwerke denn eigentlich tatsächlich sozial?
Und ab welchem Alter sollte man surfen dürfen?
Die Diskussion zwischen den anwesenden Eltern ist durchaus lebhaft. Eine Mutter wendet ein, daß die Möglichkeiten des Internets doch fabelhaft seien: so könne ihre Tochter über das soziale Netzwerk Kontakt zu jenen Freunden und Freundinnen halten, die weit weggezogen sind. Ein Vater entgegnet, daß das doch auch früher schon möglich war: man griff zum Telefon und rief sich an ... Oder man könne über das Internet – sogar aushäusig von unterwegs mittels des Mobiltelefons – verfolgen, wo sich die Freunde derzeit aufhalten … aber wer weiß schon, wer dann auch verfolgt, wo man sich selbst gerade aufhält? Manch ein Smartphone-Programm funktioniert doch gar nicht, wenn es nicht weiß, wo Sie sich gerade aufhalten, und es merkt sich auch gleich die Zeiten Ihrer Verbindungen und Kontaktpersonen … sozusagen die „totale Kontrolle“ – allerdings nicht durch Sie selbst.
Der Konzentration scheint die Smartphone-Nutzung allerdings wohl nicht gut zu tun. Das dauernde und allgegenwärtige „chatten“ oder „googeln“ lenkt offenbar ab: einer Untersuchung nach nutzt fast die Hälfte der Zuschauer während des Fernsehens ein Smartphone, Tablet oder Laptop (meist sogar ohne Bezug zur eingeschalteten Programm!) und noch rund 20 Prozent von ihnen beschäftigen sich im Internet mit der zugleich gesehenen Sendung. Aber auch im Kino, Theater oder Konzert lassen sich viele vom Handy ablenken, obwohl sie für die betreffende Darbietung Eintritt gezahlt haben und sich auch deshalb darauf konzentrieren sollten.
Andere Nutzer wiederum bereiten sich durch die Nutzung sozialer Netzwerke und des Internets immer wieder (rechtliche) Probleme. Immerhin kann man leicht und unauffällig über nur wenige Klicks zum Abschluß eines Zwei-Jahres-Abos oder der Bestellung einer gar nicht gewünschten Waschmaschine gelangen.
Und wenn man so hört und liest, wer was im Internet von sich selbst (und vielleicht gar auch noch von anderen) bekannt macht und preis gibt, sogar Fotos veröffentlicht, dann muß man sich schon fragen: Würden diese Menschen ihr Tagebuch und/oder ihr Fotoalbum auch in der Innenstadt öffentlich auslegen, damit ein jeder hineinschauen kann?
Vergessen Sie hier nicht Ihr grundsätzliches Recht am eigenen Bild: Sie allein können entscheiden, was mit Fotos geschehen soll, die Sie aufgenommen haben. Sie allein haben aber auch das Recht zu Entscheidungen Fotos betreffend, auf denen Sie mit aufgenommen worden sind oder aufgenommen werden sollen.
Für ihre minderjährigen Kinder haben grundsätzlich die Erziehungsberechtigten (Eltern) das Entscheidungsrecht – und damit aber auch die Entscheidungspflicht … glauben Sie, Sie haben die Kontrolle? Auch und gerade, soweit es vielleicht sogar (mit Handys aufgenommene) Nacktfotos betrifft, die unter Jugendlichen mittlerweile ja in durchaus zunehmender Anzahl kursieren sollen?
Wenn ein Foto oder Video erst einmal im Netz gespeichert ist, läßt es sich kaum je wieder löschen.
Für Pädophile, Kinderschänder und Vergewaltiger haben soziale Netzwerke im Internet geradezu denselben Nutzen, wie ein „guter alter Versandhauskatalog“: Man(n) kann zunächst nach den Fotos ein Opfer aussuchen und findet ein paar Klicks weiter dann auch gleich die dazugehörigen Infos: Name, Adresse und Telefonnummer, besuchte Schule, Stundenpläne, Sportverein nebst Trainingszeiten …
Und jeder Täter wird heutzutage davon ausgehen, daß sein potentielles Opfer ein Handy in der Tasche bei sich trägt. Und er wird dem Opfer sicher nicht die Möglichkeit geben, noch einen „Notruf abzusetzen“ … eine trügerische Sicherheit.
Aus dem Aspekt des Jugendschutzes müßte die Nutzung von Internet und Smartphone für Kinder und Jugendliche also eigentlich verboten sein, um diese vor den für sie noch nicht abschätzbaren Gefahren zu schützen …
Immerhin gebietet das Jugendschutzgesetz grundsätzlich, von Kindern und Jugendlichen Gefahren fern zu halten, die ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl bedrohen. Derartige Gefahren „lauern” im Internet überall …
Das Gesetz gebietet, die zur Abwehr der Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Und das Gesetz bestimmt, daß „bespielte Videokassetten, Bildplatten und vergleichbare Bildträger” Kindern und Jugendlichen (in der Öffentlichkeit) nur zugänglich gemacht werden dürfen, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde für ihre Altersstufe frei gegeben und gekennzeichnet worden sind. Auch ist der Zutritt in öffentliche Spielhallen Kindern und Jugendlichen insbesondere wegen der Suchtgefahr zu untersagen.
Zugegeben, der Text des Gesetzes könnte neu gefaßt werden. Aber die Begriffe „Videokassetten, Bildplatten und vergleichbare Bildträger” sowie „öffentliche Spielhallen” sind auf das Internet, Speicherplatten und Clouds analog doch ohne weiteres anwendbar.
Auch (andere) Drogen, selbst die „gesellschaftsfähigen“ Drogen Tabak und Alkohol, sind für Kinder verboten – neueren Erkenntnissen zufolge ist die Zahl der Online- und Mediensüchtigen steigend, wie sich insbesondere aus der ebenso steigenden Nachfrage nach Beratungs- und Therapieangeboten folgert.
Und die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, bekommt auch nur, wer dafür alt genug ist …
A propos Straßenverkehr: auch als Fußgänger nimmt man im übrigen am Straßenverkehr teil und sollte während des Gehens ebenso auf die Nutzung des mobilen Computers verzichten, wie dies Autofahrer müssen.
Relativ machtlos ist leider auch die Polizei, wenn sie aufklärend und vorbeugend tätig werden will. Ein hessischer Kriminalbeamter hat mir das aus seiner Erfahrung erläutert:
Ich hatte ihn – in Erinnerung des oben bereits erwähnten Elternabends – darauf angesprochen, ob nicht er oder ein Kollege zur Verfügung stünden, um in ein oder zwei Unterrichtsstunden den Kindern die Gefahren aufzuzeigen, in die sich diese mit der Nutzung ihrer Smartphones begeben. Daraufhin erklärte er mir, das das nicht ginge. Denn Medienerziehung sei Sache der Schule, also Aufgabe der Lehrer, nicht jedoch der Polizei. Zuständig sei somit das Kultusministerium, nicht jedoch das Innenministerium. Und die Minister achteten freilich auf die Kosten, weshalb eben nicht einfach – wenn auch noch so sinnvoll – Mitarbeiter des einen Ministeriums Aufgaben der Mitarbeiter eines anderen Ministeriums übernehmen dürften. Nun: die Kosten, es dürfte sich wohl fast ausschließlich um Personalkosten handelt, trägt doch so oder so der Steuerzahler.
Die Polizei müsse daher – und das wäre nun allerdings machbar – die Lehrer aufklären, damit diese dann ihre (neu erlangten) Kenntnisse an ihre Schüler weiter geben.
Und schließlich: in der allgemeinen Handy-Euphorie wird der gesundheitliche Aspekt mittlerweile völlig totgeschwiegen. Es gibt zahlreiche Erkenntnisse über die Gefahren der Handystrahlung für den menschlichen Körper. Aber wohl keine Studie belegt bislang, daß die Strahlung vielleicht doch ungefährlich sein könnte. Und mir ist gar keine Untersuchung bekannt, die sich mit den Auswirkungen der Strahlung gerade auf den kindlichen, noch im Wachstum befindlichen Körper befaßt.
Denken wir nur daran, daß die giftigen Rauchgase eines Wohnungsbrandes ein Kind doppelt so schnell töten, wie einen ausgewachsenen Erwachsenen.
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Unser Gesundheitssystem krankt:
Die Schulmediziner behaupten, dass Parkinson nicht heilbar sei. Sie behandeln ihre Patienten mit teuren Medikamenten, die nicht unerhebliche Nebenwirkungen haben, die Krankheit aber nicht heilen. Doch es gibt auch eine Firma in Fuldabrück, die verzeichnet Heilungserfolge mit einem Ionisator – negativ geladenem Sauerstoff. Natürlich können die Ärzte für diese Therapie keine Rezepte ausstellen, die Krankenkassen bezahlen sie nicht und darum gibt es auch noch keine „wissenschaftlichen Nachweise“ für die Wirksamkeit der Ionentherapie. Die Ärzte können (wollen) die positive Wirkung des ionisierten Sauerstoffs nicht erklären, können aber ebenso wenig erklären, dass (weshalb) diese nicht wirken könne.
Die Schulmediziner behaupten auch, dass Arthrose nicht heilbar sei. Sie verschreiben ihren Patienten Schmerzmittel, Spritzen und künstliche Gelenke. Doch es gibt auch die Arthrose Selbsthilfe in Felsberg, die die Erkrankung auf eine Übersäuerung des Körpers zurück führt und mit der entwickelten Ernährungstherapie Heilungserfolge erzielt. Natürlich können die Ärzte für eine Ernährungsumstellung keine Rezepte ausstellen, die Krankenkassen bezahlen eine solche Umstellung nicht und sie lässt sich auch nicht – wie Medikamente – patentieren.
Zuweilen kann schon der Eindruck entstehen, dass es wenigstens an unterlassene Hilfeleistung grenzt, wenn Ärzte ihren Patienten alternative Therapiemöglichkeiten vorenthalten und lieber patentierte Medikamente (mit Nebenwirkungen) verschreiben, die nicht die Ursachen der Erkrankung beheben, sondern (nur) deren Folgen.
Da fragt man sich schon: Was soll das?
Und Sie? Wie denken Sie darüber ...
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Alljährlich und relativ regelmäßig messen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ihre Kräfte bei Streiks, einem im Grunde recht sinnlosen Machtgehabe ohne Perspektive.
Das Arbeitsrecht gehört zu den wesentlichen Elementen der modernen Industrie- und
Dienstleistungsgesellschaft. Nur ein ausgewogenes und gerechtes Arbeitsrecht schafft soziale Gerechtigkeit und sozialen Frieden – nicht nur zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Kollegen. Daher
muss das Arbeitsrecht der gesellschaftlichen Entwicklung, der Liberalisierung und Industrialisierung sowie der Globalisierung, insbesondere aber auch dem rasanten technischen Fortschritt, ständig
durch Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst werden. Hierbei haben gerade die Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten eine wesentliche Rolle gespielt und nicht unerheblich dazu beigetragen, das
lange zugunsten der (stärkeren) Arbeitgeber bestehende Ungleichgewicht zu verringern.
Die gesellschaftlichen Entwicklungen verlangen jedoch eine zunehmend große Flexibilität der einzelnen Betriebe, weshalb die über die Jahre gewachsenen Tarifstrukturen
nicht immer noch zeitgemäß erscheinen. Auf Betriebsebene können die Belange der jeweiligen Betriebe, ihrer Inhaber und ihrer Arbeitnehmer, weitaus angemessener berücksichtigt werden, als zwischen
Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Denn diese Verbände müssen grundsätzlich immer bundesweit die Interessen des ganzen Wirtschaftszweiges wahren – ohne dabei nach den einzelnen Betriebsgrößen
und ihren entsprechend unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu differenzieren. Daher lassen sich zuweilen auf betrieblicher Ebene besser Lösungen entwickeln und umsetzen, die allen
Beteiligten gerecht werden – den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern.
Durch Arbeitskämpfe, Streiks und Aussperrungen, werden jedoch alljährlich Machtpositionen demonstriert, deren Kosten selbstprovoziert sind:
Durch derartiges Verhalten sind vernünftige Lohnverhandlungen – die gemeinschaftliche Erarbeitung allseits tragfähiger Lösungen – weder zu erwarten noch möglich.
Und außerdem: fragen Sie doch mal Ihren Steuerberater (Ihren Arzt oder Rechtsanwalt), wann der Gesetzgeber die Honorarsätze in der von ihm anzuwendenden Gebührenordnung zum letzten Mal angehoben hat, und wie oft überhaupt in den letzten Jahren!
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