Kanzlei Pistorius
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Mahnwesen - Mahnverfahren

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Inkasso, Forderungseinzug oder Forderungsabwehr - Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung:

Von der Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Durchsetzung Ihrer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung helfe ich Ihnen bei Ihren bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen oder bei der Abwehr gegen SIe gerichteter Ansprüche.

 

Sie wollen eine Forderung geltend machen, dann gilt es, einen Titel zu erlangen. Denn nur begründete und rechtskräftig festgestellte Forderungen/Ansprüche sind nach deutschem Recht - gegebenenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung - gegenüber dem Schuldner durchsetzbar.

Relativ kostengünstig lassen sich Ihre Zahlungsansprüche mit dem gerichtlichen Mahnverfahren titulieren. Auf der Grundlage des ergehenden Vollstreckungsbescheides sind dann erforderlichenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber Ihrem Schuldner möglich.

 

Im anderen Fall der Forderungsabwehr gilt es, einen vollstreckungsfähigen Titel zu verhindern, soweit die gegen Sie gerichtete Forderung unbegründet ist.

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Rufen Sie mich an unter +49 561 96 27 32 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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Rechtsanwalt

Georg Pistorius

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