Vom Abschluß des Arbeitsvertrages bis zu dessen Beendigung - ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des
Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht gliedert sich grundlegend in das Individualarbeitsrecht einerseits sowie in das
Kollektivarbeitsrecht andererseits. Durch das Individualarbeitsrecht werden die rechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt. So insbesondere:
-
der Arbeitsvertrag - Abschluß und Inhalt
-
Lohn und Gehalt
-
Abfindung
-
Urlaub und Freizeit
-
Arbeitsunfähigkeit - Erkrankung und Krankheit
-
Dauer und Beendigung - Kündigung, Aufhebung - von Arbeitsverträgen
-
Arbeitsschutz im allgemeinen sowie für besondere Personengruppen (z. B. Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Auszubildende)
-
Kündigungsschutz im allgemeinen sowie für besondere Personengruppen (z. B. Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Auszubildende)
-
Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub und Zeugnis
-
Fragen zur Abmahnung
Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich demgegenüber mit den Rechtsverhältnissen zwischen Personengruppen:
- den Rechten der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
- dem Tarifvertragsrecht
- dem Betriebsverfassungsrecht, das die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb regelt (so insb.
durch die Bildung von Betriebesräten und deren Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber)
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie mich an unter +49 561 96 27 32 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.